Nutzungsordnung für Dienste der EDV Beratung Gereon Stein
Stand: 01.03.2004
§ 1 Geltung und Änderung der Bedingungen
(1) Die EDV Beratung Gereon Stein (im folgenden der Anbieter) erbringt im Rahmen
ihrer normalen Geschäftstätigkeit Dienste, die dem Kunden ermöglichen,
Daten, Informationen und Kommunikation über das Internet auszutauschen.
Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für die Nutzung dieser
Dienste die Bestimmungen dieser Nutzungsordnung bindend.
(2) Zweck dieser Nutzungsordnung ist es, sowohl den Anbieter wie auch die Kunden,
die diese Dienste nutzen, zur Einhaltung allgemein anerkannter Regeln anzuhalten,
um Schaden in Form von Regreßansprüchen Dritter von beiden Parteien
abzuwenden. Der Anbieter ist daher jederzeit berechtigt, diese Nutzungsordnung
zu ändern oder zu ergänzen. Ein explizites Widerspruchsrecht ist für
diese Nutzungsordnung nicht vorgesehen. Es ist dem Kunden freigestellt, seiner
Auffassung nach problematische Passagen dieser Nutzungsordnung mit dem Anbieter
zu diskutieren und eine für beide Seiten tragbare Lösung zu entwickeln.
§ 2 Bedingungen für die Bereitstellung von Webseiten
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, bei Nutzung der Hosting-Dienstleistungen
für jedermann abrufbare Informationsangebote im Internet verfügbar
zu machen. Daher ist der Kunde in besonderem Maße verpflichtet, bei Publizierung
solcher Inhalte sicherzustellen, daß diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen,
die Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten
Sitten zu verstoßen.
(2) Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen seines Internetangebots Plattformen
bereitzustellen, über die andere Internetnutzer Informationen austauschen
können. Bei Bereitstellung solcher Angebote, insb. in Form von Foren, Gästebücher,
Weblogs, Wikis, etc., ist der Kunde verpflichtet, die Nutzer auf die Einhaltung
von Bestimmungen zu verpflichten, die der Forderung des Absatzes 1 entsprechen.
Insbesondere bei erkannter Gefahr des Missbrauchs der vom Kunden bereitgestellten
Plattform soll der Kunde geeignete Authentifizierungsmechanismen implementieren,
die einen anonymen Missbrauch der Plattform ausschließen und die Identifikation
von Störern ermöglichen.
(3) Dem Kunden steht in Verbindung mit seinem Hosting-Dienst ein bestimmtes
Kontingent an Festplatten-Speicherplatz und monatlichen Datentransfervolumen
zur Verfügung. Dem Kunden wird nahegelegt, über die Nutzung seiner
Dienste regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Insb. muss der
Kunde dafür Sorge tragen, daß durch fehlerhafte Implementierung seines
Web-Angebots entstehende, u.U. sehr hohe Datentransferaufkommen frühzeitig
erkannt werden. Bei offensichtlich fehlender Sorgfalt des Kunden ist eine Kulanzregelung
für Überschreitung des Datentransfervolumens nicht möglich.
(4) Soweit der Kunde Dienstleistungen auf Systemen in Anspruch nimmt, die nicht
exklusiv für seine Internetpräsenz bereitgestellt wurden, ist bei
der Nutzung von Ressourcen zu beachten, daß das System auch für die
übrigen Kunden weiterhin stabil benutzbar bleiben muss. Dies bedeutet insbesondere,
daß bei Nutzung von Datenbanken Datenbanksessions nicht über einen
längeren Zeitraum als 5 Minuten geöffnet bleiben dürfen. Bei
Nutzung von cron-jobs ist sicherzustellen, daß die ausgeführten Scripte
ordnungsgemäß terminieren. Bei Nutzung von Shellzugängen zur
Webseitenverwaltung sind die Shellsitzungen ordnungsgemäß zu beenden,
sobald sie nicht mehr benötigt werden. Die Installation eigener Software
ist dem Anbieter rechtzeitig, mindestens aber zwei Tage vor geplanter Inbetriebnahme,
anzuzeigen.
(5) Auf den Systemen des Anbieters installierte Webseiten, cron-jobs oder sonstige
Software darf nicht dazu benutzt werden, in störendem Umfang Anfragen gegen
andere Internetangebote zu generieren. Insoweit umfangreiche Abrufe anderer
Internetangebote notwendig und gewünscht sind, sind diese zuvor mit dem
Betreiber des abgerufenen Angebots abzuklären. Eingehende Beschwerden führen
zur vorübergehenden Sperrung des ursächlichen Scripts oder der ursächlichen
Webseite, bis der Sachverhalt geklärt ist.
§ 3 Bedingungen für die Nutzung von Electronic Mail
(1) Unaufgefordertes Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Junk-Mail,
Spam), mißbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsgroups zu Werbezwecken
(Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) ist grundsätzlich
zu unterlassen.
(2) Das Versenden von E-Mail in erheblichem Umfang an eine große Anzahl
von Empfängern ist nur zulässig als sog. "abonnierter Newsletter".
Der Anbieter wird bei eingehenden Beschwerden eine Auflistung der Abonnenten
des monierten Newsletters erfragen. Kann der Kunde keinen Nachweis für
den rechtmäßigen Versand des Newsletters erbringen, ist dieser Dienst
unverzüglich einzustellen. Die ausschließliche Haftung des Kunden
für die von ihm versandten Newsletter bleibt davon unberührt.
(3) Der Versand von E-Mail soll nur mit solchen Absenderadressen erfolgen, die
im Zusammenhang mit dem vom Kunden genutzten Dienst registriert und auch als
gültige Antwortadresse verwendbar sind. Ein Versand von E-Mail ohne vorherige
Nutzerauthentifizierung (SMTP-AUTH) ist nicht möglich. Der Kunde darf unter
keinen Umständen gültige Benutzerkennungen und Kennwörter zum
Zwecke des Mailversands Dritten zugänglich machen, die diese Daten zum
ausschließlichen Versand von E-Mail mit fremden Absenderadressen nutzen
("Mail-Relaying"). Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß
seine E-Mail-Konten keine leicht errat- oder ausspähbaren Kennwörter
verwenden.
§ 5 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des Anbieters durch Dritte
ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Einer ausdrücklichen
Genehmigung bedarf es nicht, wenn der bestellte Dienst dem Inhalt nach für
die Nutzung durch mehr als einen Anwender vorgesehen ist (z.B. Webspace mit
mehreren E-Mail-Adressen oder mehreren FTP-Zugängen).
(2) Ist die Nutzung durch Dritte gestattet oder nach Abs. 1 zulässig, hat
der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
Er verpflichtet alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste des Anbieters
ermöglicht, in geeigneter Weise zur Einhaltung der Regeln gemäß
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EDV-Beratung Gereon Stein und
dieser Nutzungsordnung. Wird die genehmigungsbedürftige Nutzung durch Dritte
nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
§ 6 Beantragung und Nutzung von Domains
(1) Der Kunde ist alleinverantwortlich für die Wahl der von ihm in Auftrag
gegebenen Domainnamen. Der Anbieter wird Domainnamen, die nach billigem Ermessen
anstößig oder geeignet sind, die Schutzrechte Dritter, insb. Markenschutzrechte,
zu verletzen, nicht zur Registrierung annehmen, es sei denn, der Kunde kann
nachweisen, daß eine schädliche Nutzung des Domainnamens nicht beabsichtigt
ist bzw. er die Rechte zur Nutzung des entsprechenden Markennamens besitzt.
Der Anbieter ist nicht zu einer detaillierten Prüfung verpflichtet, da
der Kunde gemäß AGB für die ordnungsgemäße Wahl seiner
Domainnamen haftet.
(2) Der Kunde soll Domainnamen nicht mit dem ausschließlichen Zweck der
Gewinnerzielung durch Wiederverkauf ("Domain Grabbing") registrieren.
Obwohl der Wiederverkauf von Domainnamen rechtlich zulässig ist, sollen
Domainregistrierungen mit dem primären Zweck der Nutzung für Internetangebote
registriert werden. Der Anbieter kann Aufträge zur Registrierung von mehr
als 25 Domainnamen zurückweisen, wenn erkennbar wird, daß diese ausschließlich
zum Wiederverkauf registriert werden.
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