Allgemeine Geschäftsbedingungen der EDV Beratung Gereon Stein
Stand: 01.02.2007 (Änderungshistorie)
A. Allgemeiner Teil und Besondere Bedingungen für Dienste der steinbruch.info GbR - EDV Beratung
Gereon Stein und Andreas Wittkemper
§ 1 Geltung und Änderung der Bedingungen
(1) Die steinbruch.info GbR (im folgenden der Anbieter) erbringt ihre
Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
der Anbieter sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel
bedarf der Schriftform.
(3) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen
Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen
nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden
diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Anbieter weist seine Kunden
schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, daß
die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen
6 Wochen widerspricht.
§ 2 Leistungsumfang und Vertragsänderung
(1) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart schuldet der Anbieter den zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses branchenüblichen Stand der Technik. Der
Anbieter ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden
entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter
Entgelthöhe, verpflichtet.
(2) Soweit der Anbieter kostenlose Dienste zur Verfügung stellt, hat der
Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist befugt,
solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig
einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem
Fall informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden
mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten eine Anpassung der Entgelte und
Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
Voraussetzungen für eine solche Änderung sind technische Verbesserungen,
Änderungen des geltenden Rechts, behördliche Auflagen und andere hoheitliche
Maßnahmen.
§ 3 Kündigung / Vertragsdauer
(1) Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit der
betriebsfähigen Bereitstellung des Dienstes.
(2) Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis
frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen
kündbar. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist gekündigt,
verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist mit gleicher Frist zum
Monatsende kündbar, soweit nicht bei der Auftragserteilung schriftlich
etwas anderes vereinbart wird.
(3) Die Kündigung muß dem Anbieter schriftlich per Brief zugehen.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Anbieters sachgerecht und im
Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Er ist auch und insbesondere dazu verpflichtet,
(a) folgende Handlungen zu unterlassen: unaufgefordertes Versenden von E-Mail
an Dritte zu Werbezwecken (Junk-Mail, Spam), mißbräuchliches Posting
von Nachrichten in Newsgroups zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting,
Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung
von Daten auf sonstige Weise (Verbot von Blockaden fremder Rechner etc.), unbefugtes
Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking), Durchsuchung eines Netzwerks
nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning), die
fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-,
Mail- und Webserverdienste), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten
führen (Dupes, Mail Relaying), das Fälschen von Mail- und Newsheadern
sowie von IP-Adressen (IP-Spoofing) und Verbreitung von Viren (soweit ihm möglich);
(b) sicherzustellen, daß seine auf dem Server des Anbieters eingesetzten
Skripten und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung
durch den Anbieter stören könnten;
(c) bei der Nutzung der Dienste des Anbieters nicht gegen gesetzliche Bestimmungen,
die Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten
Sitten zu verstoßen und insbesondere keine Inhalte in das Internet einzubringen
oder für andere verfügbar zu machen, die die genannten Schutzgüter
verletzen;
(d) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere
Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen
zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nicht berechtigte Dritte
Kenntnis davon erlangt haben;
(e) sicherzustellen, daß von ihm gewählte Adressenbezeichnungen (Domain,
E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen die Rechte Dritter oder die guten
Sitten verstoßen;
(f) dem Anbieter innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge
bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen
Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen,
Gesellschaften Bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten
oder Ausscheiden von Personen, jede Ãnderung des Namens oder der Bezeichnung
des Kunden, unter der er in den Betriebsunterlagen des Anbieters geführt
wird, sowie jede Änderung der Anschrift mitzuteilen.
(2) Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Buchstaben
(a) bis (e), ist der Anbieter berechtigt, den Dienst ganz oder teilweise mit
sofortiger Wirkung einzustellen, bis der vertragswidrige Zustand beseitigt ist.
Verstößt der Kunde gegen eine der in Abs. 1 genannten Pflichten,
ist der Anbieter sofort - in den Fällen der Buchstaben (b) und (f) nach
erfolgloser Abmahnung - zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.
Falls der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des
dem Anbieter entstandenen Schadens bzw. zu einer entsprechenden Haftungsfreistellung
verpflichtet.
(3) Im übrigen - und soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht anders
geregelt - gilt zwischen den Vertragsparteien die Nutzungsordnung für Dienste
der steinbruch.info GbR in ihrer jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter
http://www.steinbruch.info/nutzungsordnung.html
§ 5 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des Anbieters durch Dritte
ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für
eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte
Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher
Gemeinschaft leben.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß
in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Er verpflichtet alle Personen, denen
er eine Nutzung der Dienste des Anbieters ermöglicht, in geeigneter Weise
zur Einhaltung der Regeln zu § 4 Abs. 1 Buchstaben (a) bis (e). Wird die
Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs-
oder Schadensersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung
gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte
Nutzung der Dienste des Anbieters durch Dritte entstanden sind soweit er diese
Nutzung zu vertreten hat.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Entgelte für die Einrichtung eines Dienstes werden dem Kunden unmittelbar
nach Vertragsschluß in Rechnung gestellt. Monatliche nutzungsunabhängige
Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung
für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind die Entgelte monatlich
im Voraus zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu
berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts
berechnet. Sonstige Entgelte - insbesondere nutzungsabhängige Entgelte
- sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(2) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der
Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf
dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
(3) Der Anbieter speichert Verbindungsdaten und andere der Rechnungsstellung
zugrundeliegende Daten (Datentransfervolumen, "Traffic") für die Dauer
von 6 Monaten ab Rechnungsversand. Die Daten werden anschließend gelöscht,
es sei denn, der Kunde zahlt nicht bzw. bringt innerhalb dieser Frist Einwendungen
gegen die Richtigkeit der Rechnung vor. Einwendungen, die der Kunde nach Ablauf
dieser Frist vorbringt, sind ausgeschlossen.
(4) Die Rechnungsstellung für laufende Dienste (z.B. Webhosting, Domains)
erfolgt jährlich im voraus, sofern nicht bei Auftragserteilung schriftlich
etwas anderes vereinbart wird. Abrechnungen, die sich aus der Nutzung von Zusatzdienstleistungen
(Beratung, Überschreitung der Nutzungsfreigrenzen) ergeben, erfolgen für
Kunden mit laufenden Diensten jeweils zum Ende des Monats, in dem die Dienstleistung
in Anspruch genommen wurde.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche
gegen den Anbieter ausgeschlossen, falls die Schadensursache nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(2) Der Anbieter haftet wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft auf
Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463,
480 Abs. 2, 635 BGB.
(3) Sofern der Anbieter fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche
Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Vertragstypisch und vorhersehbar sind Schäden bis EUR
5.000.00 oder - wenn darüberliegend - bis zum Zweifachen des Jahresauftragsvolumens
für die betroffene Dienstleistung.
(4) Der Anbieter haftet gemäß dem Produkthaftgesetz.
(5) Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung
haftet der Anbieter nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene
Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung
von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht
die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen
aus diesem Vertrag zu.
§ 9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Dienst zu sperren. Für
die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der
monatlichen Entgelte anteilmäßig.
(2) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung
der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem
Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung
der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für
zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt
dem Anbieter vorbehalten.
(4) Der Anbieter ist befugt, den Kunden wegen einer Geldschuld durch Mahnung
in Verzug zu setzen. § 284 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
§ 10 Domains
(1) Die Bereitstellung von Domains erfolgt in der Regel über das Reseller-Programm
der 1&1 / Schlund & Partner. Der Kunde ermächtigt den Anbieter,
sämtliche für die Registrierung der bestellten Domains erforderlichen
Erklärungen an das jeweilige Network Information Center (NIC) sowie an
den Betreiber des genutzten Reseller-Programms abzugeben, sowie seine hierfür
erforderlichen personenbezogenen Daten zu übermitteln. Für das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und den NICs gelten die jeweils aktuellen Registrierungsbedingungen,
die der Kunde hiermit anerkennt. Auf Anfrage stellt der Anbieter dem Kunden
die Webadresse (URL), unter der die Vertragsbedingungen abgerufen werden können,
zur Verfügung.
(2) Die Entscheidung darüber, ob ein Vertrag über die Vergabe einer
Domain zustande kommt, obliegt dem jeweiligen NIC.
(3) Für den Fall des Nichtzustandekommens berechnet der Anbieter dem Kunden
lediglich die Selbstkosten für den erfolglosen Registrierungsversuch. Die
Höchstgrenze hierfür beläuft sich je Domain auf EUR 25,-.
§ 11 Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Bottrop, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages
einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen
den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die
Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist - Bottrop.
(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
B. Besondere Bestimmungen für den Verkauf von Hard- und Software
§1 Geltung der Bedingungen
Auf den Verkauf von Hardware einschließlich Zusatzeinrichtungen und anderer
Geräte (im folgenden Hardware genannt) und Software finden Teil B dieser
Geschäftsbedingungen sowie die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen
des Teil A Anwendung:
§ 1 Geltung und Änderung der Bedingungen,
§ 6 Abs. 2 Fälligkeit,
§ 7 Haftung, nicht jedoch Abs. 5,
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte,
§ 9 Zahlungsverzug, nicht jedoch Abs. 1 und
§ 11 Schlußbestimmungen.
§ 2 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises behält sich der Anbieter
das Eigentum an allen im Rahmen des Vertragsverhältnisses gelieferten Waren
vor. Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde über diese Ware nur
mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters verfügen und den Anbieter im
Falle einer Pfändung, Beschädigung oder des Abhandenkommens der Hard-
und Software sowie bei jedem Wechsel des Geschäftssitzes unverzüglich
unterrichten.
§ 3 Gewährleistung
(1) Der Anbieter leistet Gewähr gemäß den kaufrechtlichen Regelungen,
soweit im folgenden nicht abweichend bestimmt. Der Anbieter leistet keine Gewähr
für Mängel, die ausschließlich durch äußere Einflüsse
oder Bedienungsfehler entstehen.
(2) Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der
Käufer dem Anbieter in allen ihm erkennbaren Einzelheiten - soweit möglich
in reproduzierbarer Form - zu melden.
(3) Der Anbieter darf im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung für
Hardware fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren
oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor
dem Austausch Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten
entfernen. Der Kunde gibt dem Anbieter die erforderliche Zeit und Gelegenheit
zur Durchführung der Nachbesserung.
(4) Liegt an der gelieferten Software einschließlich der Handbücher
und sonstiger Unterlagen ein Mangel vor, so ist der Anbieter zur Beseitigung
des Mangels berechtigt. Dies geschieht nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Der Anbieter kann die Ersatzlieferung auch durch Überlassung
einer neuen Programmversion (Update) erbringen.
(5) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde den Vertrag rückgängig
machen (Wandlung) oder den Kaufpreis herabsetzen (Minderung).
(6) Schadenersatzrechte des Kunden bleiben unberührt (Abschnitt A - Allgemeiner
Teil und Besondere Bestimmungen für Dienste der steinbruch.info GbR,
§ 7 Haftung, nicht jedoch Abs. 5).
§ 4 Schutzrechte Dritter
(1) Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen,
falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten
geltend gemacht werden. Soweit der Anbieter den Kunden von solchen Ansprüchen
Dritter freistellt, bleiben ihr die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen
vorbehalten.
(2) Wird die vertragsgemäße Nutzung der Ware durch Schutzrechte Dritter
beeinträchtigt, so hat der Anbieter in einem für den Kunden zumutbaren
Umfang das Recht, nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten Lizenzen zu erwerben,
die Ware zu ändern oder ganz oder teilweise gegen gleichwertige Ware auszutauschen.
(3) Schlagen die Bemühungen des Anbieters fehl, die Beeinträchtigungen
durch Rechte Dritter nach den Regeln der Absätze 1 und 2 auszuräumen,
so stehen dem Käufer die Rechte aus § 440 BGB zu.
§ 5 Nutzungsumfang der gelieferten Software
(1) Der Anbieter verschafft dem Kunden ein nicht ausschließliches, dauerhaftes,
nicht einseitig widerrufliches Nutzungsrecht an der Software gegen Einmalvergütung.
Dieses Nutzungsrecht umfaßt insbesondere die Programminstallation, das
Laden des Programms in den Arbeitsspeicher, den Ablauf des Programms und die
Erstellung einer Sicherungskopie.
(2) Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen der Software
auf mehr als nur einer Datenverarbeitungsanlage ist unzulässig. Möchte
der Kunde die Software auf mehreren Datenverarbeitungsanlagen zugleich einsetzen,
etwa durch mehrere Mitarbeiter, muß er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen
erwerben.
(3) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder
eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit
die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird.
Möchte der Kunde die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger
Mehrstations-Rechensysteme einsetzen, muß er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung
durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder dem Anbieter Gebühren
für die netzwerkübergreifende Nutzung entrichten, deren Höhe
sich nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzer bestimmt.
Die im Einzelfall zu entrichtende Gebühr wird der Anbieter dem Kunden umgehend
mitteilen, sobald dieser dem Anbieter den geplanten Netzwerkeinsatz einschließlich
der Anzahl der angeschlossenen Benutzer schriftlich bekanntgegeben hat. Der
Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung dieser
Gebühr zulässig. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht für
Software, die dem Vertragsinhalt nach (auch) für die Nutzung in einem Netzwerk
oder den Betrieb eines Netzwerks vorgesehen ist.
(4) Ist die vom Kunden verwendete Datenanlage (z.B. wegen eines Defekts) vorübergehend
nicht einsatzbereit, hat der Kunde das Recht, die Software auf einer anderen
Datenverarbeitungsanlage einzusetzen, ohne dazu verpflichtet zu sein, sie von
der ausgefallenen Anlage zu löschen. Ist diese Anlage wieder betriebsbereit,
muß er die Software von einer der Anlagen entfernen.
§ 6 Vervielfältigungen
Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes
auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der
Kunde nicht anfertigen, soweit sie über die vorbenannten Bestimmungen des
§ 5 hinausgehen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte zusätzliche
Handbücher sind über den Anbieter oder den Hersteller zu beziehen.
§ 7 Schutzroutinen und Programmidentifikationen
Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist unzulässig.
§ 8 Zugriffsschutz
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm
sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten
Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den
unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter
des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen
sowie des Urheberrechts hinzuweisen.
Home Impressum Haftungsausschluß Preise Kontakt